Jedes Jahr ziehen allein in Deutschland Hunderttausende Menschen um. Das kann in eine neue Mietwohnung, ein eigenes oder gemietetes Haus, die erste eigene Wohnung, aber auch in Studentenwohnheime, Internate und Senioren- bzw. Altersheime, um nur ein paar Beispiele zu benennen. Bei vielen kommt dann irgendwann die Frage auf, wo überall sie die neue Adresse bekanntgeben müssen.
Bist du als Freiberufler oder Selbstständiger tätig und verlagerst den Unternehmenssitz ebenfalls an die neue Adresse, so solltest du deinen Geschäftspartnern und Kunden schon einige Wochen im Voraus über die neue Adresse informieren. Erwähne den Adresswechsel auch auf der Firmenwebseite, beispielsweise im Bereich „News“ oder als Lauftext auf der Startseite.
Erster Gang ins Einwohnermeldeamt, bzw. Bürgeramt
Suche nach dem Umzug zuerst das Einwohnermeldeamt auf und zeige dort, sofern du Mieter einer Wohnung oder eines Hauses bist, die vom Vermieter ausgestellte „Wohnungsgeberbescheinigung“ vor. Lass die Adressdaten für dich und gegebenenfalls alle Familienmitglieder auch gleich auf dem Personalausweis oder Kinderausweis ändern. Welche Fristen für die Ummeldung einzuhalten sind, ist direkt vor Ort nachzufragen, da diese zwischen den einzelnen Bundesländern differieren. In den meisten Fällen liegt die Frist zwischen 1 und 2 Wochen. Das Einwohnermeldeamt stellt dann eine Anmeldebestätigung aus.
Kfz-Zulassungsstelle
Wer innerhalb einer Stadt oder Gemeinde umzieht, sollte seine Kfz-Versicherung über die neue Anschrift in Kenntnis setzen und die Fahrzeugpapiere bei der Kfz-Zulassungsstelle ändern lassen. Dazu benötigst du die Anmeldebestätigung des Einwohnermeldeamtes, deinen Personalausweis und die Zulassungsbescheinigung Teil I und II (Fahrzeugbrief und -schein). Ziehst du in eine andere Stadt oder Gemeinde, musst du auch eine Versicherungsbestätigungskarte des Kfz-Haftpflichtversicherers vorlegen. Durch diese Karte kannst du den bestehenden Versicherungsschutz nachweisen.
Arbeitgeber
Teile deinem Arbeitgeber die neue Anschrift zeitnah mit, am besten schon kurz nach Unterzeichnung des Mietvertrages. Gleiches gilt bei einer neuen Telefonnummer. Die Adressmitteilung ist unter anderem deshalb wichtig, da die Anschrift auf dem Lohnzettel erscheint.
Bank
Teile deiner Bank die neue Adresse spätestens ein- bis zwei Wochen nach dem Umzug mit. Bei einem Umzug innerhalb der Stadt meldest du dich einfach in der neuen Filiale. Alles Weitere wird dann meist von der Bank erledigt. Wenn du in eine andere Stadt ziehen und bei der Bank bleiben möchten, so informiere die bisherige Filiale über deinen Wohnortwechsel. Nutzt du das Onlinebanking, so solltest du die neuen Adressdaten online über das Portal mitteilen. Durch die Umzugsmitteilung bist du für alle wichtigen Vertragspartner, zu denen die Bank und Versicherungsagenturen gehören, erreichbar.
Schaue dir bei dieser Gelegenheit gleich alle Abbuchsaufträge und Lastschriften an und kündige alle mit der bisherigen Wohnung zusammenhängenden rechtzeitig, spätestens zum Übergabezeitpunkt der alten Wohnung. Für eine Übergangszeit solltest du das bisherige Konto noch offenlassen.
Bleibst du bei der bisherigen Bank, so zieht die Bank- oder Kreditkarte automatisch mit um. Bei allen anderen Kredit- oder Kundenkarten (beispielsweise ADAC, Payback, Deutschlandcard, Kundenkarten von Warenhäusern etc.) musst du die Unternehmen selbst informieren.
Adressänderung bei wichtigen Behörden melden
Je nachdem, welche Leistungen du beziehst, gehören aus folgender Liste Behören und Einrichtungen dazu, die du über deinen Umzug informieren musst:
- Einwohnermeldeamt,
- Eventuell das Finanzamt,
- Kindergeldstelle (Familienkasse),
- Elterngeldstelle,
- Jugendamt (Unterhaltsvorschuss etc.),
- Rententräger,
- BAföG-Amt,
- Jobcenter,
- Agentur für Arbeit,
- Kindergarten-Träger,
- Schulamt.
Wie bereits erwähnt, führt dich in den ersten ein bis zwei Wochen nach dem Umzug der erste Gang zum Einwohnermeldeamt bzw. Bürgeramt des neuen Wohnorts. Erkundige dich direkt beim jeweiligen Amt nach der hier gültigen Frist. Das Finanzamt musst du nur bei einem Umzug in einen anderen Ort informieren. Teile dazu die neue Anschrift deinem bisher zuständigen Finanzamt mit. Bei einem Umzug innerhalb der Stadt oder Gemeinde reicht es aus, wenn die neue Adresse auf der nächsten Steuererklärung erscheint.
Falls du Kinder hast, so informiere bitte deren Schule oder Kindergarten bzw. dessen Träger über die neue Anschrift. Kläre mit dem Kindergarten-Träger oder dem Schulamt ab, ob das Kind die alte Einrichtung weiter besuchen kann. Bei einem Wohnortwechsel solltest du schon einige Zeit vorher Kontakt mit den zuständigen Stellen im neuen Wohnort aufnehmen. Lass dir vom neuen Schulamt genau erklären, was dein Kind dort erwartet.
Hundebesitzer müssen das Tier ebenfalls ummelden. Wenn noch nicht geschehen, solltest du dein Tier bei der Tasso-Zentrale kostenlos registrieren. Ist es dort bereits gemeldet, so teile bitte der Tasso-Zentrale die neue Anschrift mit.
Versicherungen
Sämtliche Versicherungen musst du über deine neue Adresse in Kenntnis setzen, und bei einigen sollte die Info schon vor dem Umzugstag vorliegen. Besonders wichtig ist dies bei Gebäude-, Hausrat- und Haftpflichtversicherungen, die dann – sofern vereinbart – für einen gewissen Zeitraum Schäden an beiden Wohnungen oder Häusern abdecken können. Gerade bei Umzügen kommt es immer mal wieder zu Schäden, deren Beseitigung erhebliche Kosten mit sich bringen können.
Zu den wichtigsten Versicherungen, die über die neue Anschrift informiert werden sollten, gehören die
- Hausratversicherung (Überprüfe bei dieser Gelegenheit auch die Höhe der Versicherungssumme und lasse diese gegebenenfalls anpassen!).
- Gebäudeversicherung,
- Berufsunfähigkeitsversicherung,
- Private Haftpflichtversicherung,
- Kfz-Versicherung,
- Krankenversicherung,
- Unfallversicherung,
- Zusatzversicherungen (Sehhilfe, Zähne etc.),
- Private Rentenversicherung.
Nachsendeauftrag bei der Post
Für einen Zeitraum von sechs oder zwölf Monaten kannst du der Deutschen Post einen Nachsendeauftrag erteilen. Jede Postsendung wird dann innerhalb des gewählten Zeitraums an deine neue Adresse weitergeleitet. Gleichzeitig hast du so die Möglichkeit, die Absender dieser Poststücke über deine neue Anschrift zu informieren.
An den Beitragsservice (früher GEZ), ist pro Wohneinheit ein monatlicher Rundfunkbeitrag zu entrichten. Formulare für die An-, Ab- und Ummeldung findest du nicht nur auf der Webseite des Beitragsservices, sondern auch bei allen Banken, Sparkassen und (Sozial-)Ämtern vor Ort.
Vereine, Verbände und Parteien
Bist du Mitglied von Vereinen, Verbänden oder einer Partei, so teile diesen die neue Anschrift mit. Möchtest du bei der Gelegenheit Mitgliedschaften kündigen, so sollte dies rechtzeitig erfolgen. Informiere dich hier über mögliche Kündigungsfristen.
Zeitungs- und Zeitschriftenabos
Informiere den entsprechenden Verlag bzw. dessen Kundenservice über deine neue Anschrift, damit du die Zeitung respektive Zeitschrift ohne Unterbrechung weiterlesen kannst. Vielleicht überlegst du dir bei dieser Gelegenheit, welche Zeitschriften und Zeitungen du abbestellen möchtest. Beachte dabei deren Kündigungsfristen. In vielen Fällen bekommst du zu viel gezahlte Beträge zurückerstattet.
Mitteilung an Freunde und gegebenenfalls Ex-Partner*in
Teile Freunden und Verwandten deine neue Anschrift schon vorab mit. Vielleicht kannst du den einen oder anderen darum bitten, dich als Umzugshelfer zu unterstützen? Auch die Freunde deiner Kinder sollten die neue Adresse bekommen, wenn sie weiterhin Kontakt halten wollen. Hast du mit deinem Ex-Partner oder deiner Ex-Partnerin gemeinsame Kinder, so muss diese Person natürlich auch über die neue Anschrift informiert werden, um das Umgangsrecht wahrnehmen zu können.
Fazit
Wie du siehst, gibt es eine ganze Menge Stellen, denen du deine neue Anschrift mitteilen solltest oder sogar musst.
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